
Rheinmetall: Kurs um 16 Prozent gefallen

Der Höchstkurs vom 19. Januar liegt lange zurück – damals hatte Rheinmetall einen Kurs von 1.966 Euro erreicht. Aktuell sind es gerade noch 818,70 Euro.
Eine bedeutende Rolle spielt dabei die Tatsache, dass Ankündigungen von Rüstungsaufträgen noch keine Rüstungsaufträge sind. Nach Angaben der Rheinischen Post ist der Auslöser des heutigen Absturzes vor allem ein Auftrag der Bundeswehr für 1.800 Boxer-Radpanzer, die Rheinmetall bauen soll. Wider Erwarten wird der Auftrag wohl in diesem Jahr nicht mehr erteilt werden. Damit fehlen zwölf Milliarden kalkulierter Umsatz, zu denen noch weitere vier Milliarden für einen Servicevertrag kämen. Im aktuellen Jahr fehlen die eingeplanten Anzahlungen dafür.

Das genügte, um den Kurs zu drücken, obwohl der Umsatz in den ersten neun Monaten um 38 Prozent gestiegen ist. Allerdings waren die Erwartungen, die auch von der Bundesregierung mit der Billionenschuld geweckt wurden, nun einmal größer, und die Umsetzung in konkrete Arbeitsaufträge erfolgt wesentlich langsamer, als damals angenommen wurde. Deshalb werden diese Erwartungen, die sich im Rekordkurs vom Januar widerspiegelten, nun schrittweise wieder zurückgenommen. Die Prognose lautete einmal auf einen Umsatz zwischen 13,7 und 14,2 Milliarden Euro und wurde nun auf 13,2 Milliarden korrigiert, wobei die Marge des Ertrags vor Steuern von 19 auf 18,5 Prozent gesenkt wurde.
Mehr zum Thema ‒ "Nordhessen zum Ort des Widerstands machen": Bekennerschreiben zu Brand auf Rheinmetall-Baustelle
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.