
Rechtsanwalt Paul Brandenburgs: Wegners "Majestätsbeleidigung" ist nicht aus der Luft gegriffen
Die Inhaftierung des Podcasters und ehemaligen Arztes Paul Brandenburg in Berlin sorgte für Schlagzeilen und Kritik am Vorgehen der Behörden. RT DE sprach mit dem Rechtsanwalt des Inhaftierten über die Einzelheiten des Verfahrens. Der Haftbefehl von Brandenburg stammt nach seiner Auskunft vom 7. Oktober 2026. Seitdem konnte der Aktivist mehrmals nach Berlin reisen. Es sei nicht so gewesen, dass er sich vor der Öffentlichkeit versteckt gehalten habe. Eine Festnahme sei also schon zuvor möglich gewesen.
Deshalb ist für Haintz der Zeitpunkt der Festnahme seines Mandanten durchaus fragwürdig. Brandenburg war am 28. Oktober auf dem Flughafen festgenommen worden, als er mit seinem zehnjährigen Kind nach Berlin zurückkehrte. Dass die Polizei gerade diesen Zeitpunkt für einen Zugriff wählte, könnte laut Haintz darauf hindeuten, dass die Behörden durchaus gewusst hätten, dass Brandenburgs Kind zugegen sein würde. Womöglich wollte man "diesen Schockmoment mitnehmen".

Da sei natürlich eine gewisse Spekulation dabei, aber es hätte durchaus andere Möglichkeiten gegeben, den Arzt und Autor festzunehmen. Gerade Festnahmen im Beisein von Kindern seien immer dramatisch. Und das Motiv, Brandenburg "eins auszuwischen", habe aufseiten der Behörden zumindest bestanden.
Es sei indes unwahrscheinlich, dass sein Mandant zum Wochenbeginn gleich aus der Haft entlassen werde. Mit einer weiteren Inhaftierung sei erst einmal zu rechnen. Haintz hat nach eigenen Angaben mehrere Anträge gestellt, auf die die Staatsanwaltschaft noch nicht reagiert habe. Am Montag gehe es weiter mit den Interventionen gegen die Inhaftierung.
Gegen den Haftbefehl spreche, dass sich Brandenburg regelmäßig – etwa zweimal im Monat – nach Berlin begebe. Auch sein zehnjähriges Kind sei ein Argument gegen Fluchtgefahr und eine weitere Inhaftierung.
Der nächste Haftprüfungstermin ist, so Haintz, erst in elf Tagen. Sollte Brandenburg nicht vorher rauszubekommen sein, sei zu befürchten, dass die Berliner Staatsanwaltschaft dann hinlänglich Zeit habe, weitere Anklagen gegen seinen Mandanten vorzubereiten. Dann käme zu einer möglichen Anklage im jetzigen Fall (bisher handelt es sich lediglich um ein Ermittlungsverfahren) noch mehr dazu, was das Verfahren in die Länge ziehen würde. Dann bestehe das Risiko, dass Brandenburg erst nach einer Hauptverhandlung aus der Haft entlassen werde.
Dr. Paul Brandenburg wurde am Mittwoch, den 28. Oktober 2026, von der Bundespolizei am Berliner Flughafen verhaftet, als er sein 10-jähriges Kind zurück nach Berlin gebracht hat. Aufgrund seines Kindes ist Paul mehrmals im Monat in Berlin, was der dortigen Polizei und der Staatsanwaltschaft auch bekannt ist. Dennoch wurde gegen Paul ein Haftbefehl erlassen, welcher damit begründet wurde, dass er "flüchtig" sei. Paul wurde am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seither in der JVA Moabit in Berlin in Untersuchungshaft. Paul Brandenburg wird von meiner Kollegin, Rechtsanwältin @VDannenmaier, und mir vertreten. Wir stehen seit Mittwochnachmittag in regelmäßigem Austausch mit ihm und den ihm nahestehenden Menschen und versuchen im Moment, dafür zu sorgen, dass er umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Sollte dies nicht gelingen, ist davon auszugehen, dass in Kürze ein neuer Haftbefehl gegen ihn ausgestellt werden wird (schließlich ist er in der JVA nicht mehr "flüchtig") und er für einige Wochen im Gefängnis bleiben muss, bis zur nächsten Haftprüfung bzw. der Hauptverhandlung. Ihm wird vorgeworfen, den (noch) regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, in 6 Fällen beleidigt zu haben. Konkret soll es sich um 4 "einfache" Beleidigungen (§ 185 StGB) handeln, bei denen Wegner Strafantrag gestellt hat. In 2 weiteren Fällen geht es um Verleumdung im Sinne der sogenannten Majestätsbeleidigung (§ 188 II Variante 2 StGB), die unabhängig von Wegners Strafantrag verfolgt werden können. Sämtliche vorgeworfenen Äußerungen stehen im Kontext mit "der" wegen Kinderpornographie zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilten "Dragqueen" Jurassica Parka, bürgerlich Mario Olszinski. Parka moderierte am 14. Juli 2025 die Benefizgala „Gemeinsambunt“ im Berliner Theater des Westens. Die Veranstaltung richtete sich gegen Hasskriminalität und wurde unter anderem von der Polizei Berlin (die Wegner untersteht) und unter Schirmherrschaft der Polizeipräsidentin, dem Polizeipräsidium Brandenburg, dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und dem LSVD+ ausgerichtet. Parka führte durch den Abend, stand mit Beamten auf der Bühne (im Hintergrund spielte das Polizeiorchester Brandenburg) und ließ sich u. a. mit dem stellvertretenden Polizeipräsidenten Marco Langner fotografieren. Welt: Kinderporno-Verdacht Trotz Verurteilung – Dragqueen „Jurassica Parka“ durfte noch im Juli eine Polizei-Gala moderieren Berliner Kurier: Verfahren wegen Kinderpornografie Warum stand die Polizei mit der verurteilten Jurassica Parka auf der Bühne? Paul lässt ausrichten, dass er sich über eure Post freut und jeden Brief persönlich beantworten wird. Ihr könnt ihn postalisch wie folgt erreichen: Dr. Paul Brandenburg c/o Justizvollzugsanstalt Moabit Alt-Moabit 12a 10559 Berlin Wer Paul bei den Kosten seiner anwaltlichen Verteidigung (nicht nur in diesem Fall) unterstützen möchte, kann das wie folgt tun: Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH Sparkasse Ulm DE94 6305 0000 0021 3607 81 (Fremdgeldkonto Haintz legal) oder per PayPal [Link im ersten Kommentar]. Die Konferenz "Freihafen 2026 Mallorca" findet wie geplant statt. Mit dem Organisationsteam stehe ich ebenfalls in Kontakt. Falls Paul es nicht schaffen sollte, lässt er ausrichten, dass wir Spaß haben und es uns gut gehen lassen sollen. Markus Haintz Rechtsanwalt
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) October 30, 2026
Im Mittelpunkt des Verfahrens gegen Paul Brandenburg stehen Äußerungen, die er über den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, getätigt haben soll. Laut Ansicht von Rechtsanwalt Haintz ist die Abwägung zwischen zulässiger politischer Kritik und strafbarer Beleidigung im deutschen Recht kompliziert.
Allerdings gehe es hier um die Meinungsfreiheit. Auch drastische Äußerungen seien legitim, wenn sie nicht völlig aus der Luft gegriffen seien. Gäbe es sogenannte Anknüpfungstatsachen, wäre das Persönlichkeitsrecht nicht beeinträchtigt. Diesen Fall sieht Haintz hier gegeben, zumal es sich im Fall Wegner um Machtkritik handele, wo die Räume der Zulässigkeit noch einmal erweitert seien.
Haintz verweist darauf, dass das Treffen des Regierenden Bürgermeisters mit der damals schon von einer einschlägigen Vorstrafe belasteten Dragqueen Jurassica Parka unstrittig stattgefunden habe. Die Vorstrafe wegen Kinderpornografie sei Kai Wegner bekannt gewesen oder hätte ihm zumindest bekannt sein müssen. Kritik an seinem Auftritt mit Jurassica Parka müsse sich Wegner also als legitime Machtkritik gefallen lassen.
Zur Erinnerung: Grund der Inhaftierung ist laut Justizbehörden die wiederholte Beleidigung von Berlins geschäftsführendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Im Strafbefehl sind sechs solche Fälle aufgeführt, darunter auch die unterstellte Verleumdung im Sinne der sogenannten "Majestätsbeleidigung" (Paragraf 188 II Variante 2 StGB). So bezeichnete Brandenburg den Politiker nachweislich unter anderem als "Kinderporno-Bürgermeister".
In der Verfolgung Brandenburgs könnten laut Haintz persönliche Motive eine Rolle spielen. Der Rechtsanwalt betont, dass es in der Berliner Staatsanwaltschaft viele Personen gebe, die den Wunsch nach Vergeltung gegen Paul Brandenburg in sich tragen könnten. Schließlich habe sein Mandant das Vorgehen der Behörde schon früher kritisiert. Er versuche deshalb zu bewirken, dass eine andere Abteilung der Staatsanwaltschaft mit dem Fall Brandenburg betraut werde. Dafür brauche es keine konkreten Beweise für subjektive Interessen von Richtern oder Staatsanwälten, es genüge die Besorgnis. Viele der mit dem Verfahren Betrauten habe Brandenburg schon früher angegangen, sie seien also persönlich betroffen. Es sollte aber keine Ermittlungen durch einen Staatsanwalt geben, der noch eine persönliche Rechnung mit dem Verdächtigen offen haben könnte.
Wie aus einer X-Veröffentlichung des Rechtsanwalts hervorgeht, wollen AfD-Abgeordnete Brandenburg in seiner Haft besuchen. Zuvor forderte der Berliner AfD-Abgeordnete Roland Gläser die unverzügliche Freilassung des Publizisten. Die Inhaftierung von Dissidenten wegen der Beleidigung von Staatsorganen sei ein Merkmal autoritärer Staaten, kritisierte er auf X. Brandenburg mache von seinen Grundrechten Gebrauch, wenn er Regierungsvertreter auch mit drastischen Worten kritisiere. Ihn wegen Fluchtgefahr im Zusammenhang mit einer Beleidigungsklage in Haft zu nehmen, sei so offensichtlich unverhältnismäßig wie der sprichwörtliche Schuss mit Kanonen auf Spatzen, so Gläser.
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