
Publizist Paul Brandenburg wegen Beleidigung des Ex-Bürgermeisters Berlins in U-Haft

Der Rechtsanwalt Markus Haintz berichtet auf X über die Inhaftierung des Publizisten Paul Brandenburg, der in Anwesenheit seines Kindes am Flughafen BER festgenommen wurde. Der Klient soll dann direkt in die Justizvollzugsanstalt Moabit (JVA) überführt worden sein. Grund der Inhaftierung sei die wiederholte Beleidigung von Berlins gescheitertem Ex-Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Laut Strafbefehl "in sechs Fällen", darunter auch wegen unterstellter Verleumdung im Sinne der sogenannten "Majestätsbeleidigung" (§ 188 II Variante 2 StGB). So bezeichnete Brandenburg den Politiker nachweislich unter anderem als "Kinderporno-Bürgermeister".

Der Unternehmer Paul Brandenburg wurde laut gestrigen Angaben seines Anwalts bereits am Mittwoch einem Berliner Haftrichter vorgeführt und sitzt seither in der JVA Moabit in Berlin in Untersuchungshaft. Anwalt Haintz erklärt auf X zu dem Vorgang auf dem Flughafen nach Einreise in Berlin:
"Aufgrund seines Kindes ist Paul mehrmals im Monat in Berlin, was der dortigen Polizei und der Staatsanwaltschaft auch bekannt ist. Dennoch wurde gegen Paul ein Haftbefehl erlassen, welcher damit begründet wurde, dass er 'flüchtig' sei."
Brandenburg kann aufgrund seiner nun erfolgten Inhaftierung nicht die geplante Funktion als Gastgeber und Moderator einer "Freihafen 2026-Konferenz" wahrnehmen. Laut Ankündigung findet die Veranstaltung vom 30. Oktober für drei Tage auf Mallorca statt.
Bei dem ausgeführten Strafbefehl soll es sich laut Anwaltsangaben inhaltlich um "vier 'einfache' Beleidigungen (§ 185 StGB)" seitens Brandenburgs in den sozialen Medien handeln, wegen derer Berlins Ex-Bürgermeister Wegner demnach jeweils Strafantrag gestellt hat. Ein exemplarischer X-Beitrag samt typischer Wortwahl von Paul Brandenburg:
KI stimmt zu, dass Berlin von einem Perversen regiert wird. Laut @Grok ist „80%“ wahrscheinlich, dass Bürgermeister @KaiWegner den Kinderschänder Mario Olszinski („Jurassica Parker“) vorsätzlich im Wissen um dessen Verbrechen förderte. Die Antworten der KI in voller Länge: https://t.co/YnfVOHHFdQ
— Paul Brandenburg (@docbrandenburg) January 4, 2026
In zwei weiteren Anzeigen gehe es "um Verleumdung im Sinne der sogenannten Majestätsbeleidigung (§ 188 II Variante 2 StGB)", die laut dem Anwalt "unabhängig von Wegners Strafantrag" verfolgt werden könnten.
Sämtliche vorgeworfenen Äußerungen des Inhaftierten sollen dabei im Kontext mit dem wegen Kinderpornographie zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilten Berliner Mario Olszinski in Verbindung stehen, medial bekannt als "Dragqueen Jurassica Parka" (RT DE berichtete). Ein demnach straffälliger Inhalt wurde heute seitens des Anwalts auf X präsentiert:
Mit seinen Frauen im Senat arbeitet Kinderfickerfan @kaiwegner teilweise so eng zusammen, dass sie dabei nackt unter ihm liegen. Alles völlig normal in der Kloake Berlin. https://t.co/TPVQ2z0mff
— Paul Brandenburg (@docbrandenburg) November 2, 2025
Das Anwaltsteam von Brandenburg stehe nun im direkten Kontakt mit den Berliner Strafbehörden, um die umgehende Freilassung aus der Untersuchungshaft zu bewirken.
Mehr zum Thema ‒ Kinderporno-Skandal in Berlin: Dragqueen Jurassica Parka verurteilt – nur zehn Monate Bewährung
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.