
Untersuchungshaft wegen mutmaßlicher Spionage für Russland verhängt

Wie der Generalbundesanwalt heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, verbleibt der unter Spionageverdacht stehende Ukrainer Vadym Y. in Haft. Ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof setzte heute Vormittag den Haftbefehl gegen den ukrainischen Staatsangehörigen in Vollzug, wie es in der juristischen Fachsprache heißt.

Beamte des Bundeskriminalamts hatten den 53-jährigen Vadym Y. am gestrigen Donnerstag im brandenburgischen Landkreis Oder-Spree festgenommen. Y lebt in Eisenhüttenstadt und steht im Verdacht, "für einen Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein", also Spionage betrieben zu haben. Als Empfänger der gewonnenen Erkenntnisse des mutmaßlichen Spions nennt der Generalbundesanwalt einen der russischen Nachrichtendienste.
Die deutschen Behörden beschuldigen den aus der mittlerweile wieder zu Russland gehörenden Region Lugansk stammenden Mann mit ukrainischem Pass, über einen Mittelsmann spätestens seit Juli 2025 mit einem russischen Geheimdienst in Kontakt gestanden zu haben. Medienberichte schreiben von Kontakten zum russischen Militärgeheimdienst GRU.
Während des fortdauernden Ukraine-Kriegs habe er von Deutschland aus für Russland militärisch relevante Informationen beschafft, so der Vorwurf. Die Bundesanwaltschaft beruft sich in ihrer Bekanntmachung auf Mitteilungen des Bundesamts für Verfassungsschutz.
Zu den Informationen, die Y. angeblich gesammelt und übermittelt haben soll, gehören dem Generalbundesanwalt zufolge "Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen sowie Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der NATO-Ostflanke".
Dazu soll Y. auch gezielt Personen aus der europäischen Rüstungsbranche ausgehorcht haben. In gewisser Diskrepanz zu dem Spionagevorwurf steht die Bemerkung der Bundesanwaltschaft, einige der durch Y. mitgeteilten Informationen seien auch öffentlich zugänglich gewesen.
Ob und wann Anklage gegen den inhaftierten Y. erhoben wird, steht noch nicht fest. Auch, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommen wird, ist noch unklar, denn das zuständige Gericht müsste die Anklage erst genehmigen. Bis zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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