International

Sanktionsverstöße und Geldwäsche: US-Behörden verhängen Milliardenstrafe gegen Bank of America

Banken gelten in den USA als wichtige Schutzinstanz gegen illegale Finanzgeschäfte. Nach Feststellung mehrerer Aufsichtsbehörden kam die Bank of America dieser Aufgabe nicht nach. Nun muss sie mehr als 1,2 Milliarden US-Dollar Strafe zahlen.
Sanktionsverstöße und Geldwäsche: US-Behörden verhängen Milliardenstrafe gegen Bank of America© Urheberrechtlich geschützt

Das US-Finanzministerium hat Strafen von insgesamt mehr als 1,21 Milliarden US-Dollar gegen die Bank of America, die zweitgrößte Bank der USA, verhängt. Wie aus einer Mitteilung der Behörde hervorgeht, hat die Bank gegen die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung und gegen das Sanktionsregime verstoßen. Zu den ergriffenen Maßnahmen gehören demnach die dritthöchste Strafe in der Geschichte des Ministeriums und die höchste Strafe in der Geschichte des Amts des Währungskontrolleurs (OCC).

Die US-Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FinCEN) setzte eine Geldstrafe von 1,2 Milliarden US-Dollar fest, weil die Bank verdächtige Transaktionen mit einem Volumen von mehr als 5 Milliarden US-Dollar nicht rechtzeitig gemeldet hatte. Wie es heißt, waren mit mehr als 1 Milliarde US-Dollar dieser Summe Risiken für die nationale Sicherheit verbunden, darunter Aktivitäten chinesischer Geldwäschenetzwerke. Von dieser Strafe gehen 750 Millionen US-Dollar an das Amt des Währungskontrolleurs (OCC) wegen Mängeln im Geldwäschepräventions- und Überwachungssystem. Die Bank habe nach Einschätzung der Behörde Transaktionen in Billionenhöhe nicht angemessen kontrolliert und die Verstöße auch nach einer im Dezember 2024 ergangenen Anordnung nicht beseitigt. Infolgedessen wurden zahlreiche Verdachtsmeldungen verspätet eingereicht.

Das Amt zur Kontrolle von Auslandsvermögen (OFAC) schloss mit der Bank of America eine Vereinbarung über die Zahlung von 11,6 Millionen US-Dollar wegen 475 mutmaßlicher Sanktionsverstöße. Nach Angaben der Behörde leitete die Bank Zahlungen im Korrespondenzbankgeschäft aufgrund technischer und menschlicher Fehler über gesperrte Banken. Wegen schlecht eingestellter Warnsysteme konnten zudem sanktionierte Personen Zahlungen vornehmen und Gelder abheben. Außerdem aktualisierte die Bank ihre Überwachungslisten nach OFAC-Listungen nicht rechtzeitig und bearbeitete Geschäftskonten gesperrter Personen fehlerhaft. Dadurch wickelte die Bank Zahlungen in Millionenhöhe ab, die mutmaßlich gegen Sanktionsprogramme im Zusammenhang mit Russland, Weißrussland, Iran, Myanmar und Somalia sowie dem Drogenhandel und dem globalen Terrorismus verstießen.

Der US-Finanzminister Scott Bessent erklärte, dass die Folgen weit über das betroffene Institut hinausgingen, wenn eine Bank dieser Größe ihren Verpflichtungen zur Geldwäschebekämpfung und zur Einhaltung von Sanktionen nicht nachkomme. Dadurch werde das gesamte US-Finanzsystem erheblichen Risiken durch illegale Finanzgeschäfte ausgesetzt. Er sagte:

"Die heutigen Maßnahmen senden ein klares Signal: Auch die größten Finanzinstitute stehen nicht über dem Gesetz."

Die Bank of America wurde dazu verpflichtet, mit einem externen Prüfer rückwirkend unentdeckte verdächtige Transaktionen aufzuspüren und FinCEN zu melden. Zudem muss sie die Wirksamkeit ihrer Programme zur Finanzüberwachung unabhängig überprüfen lassen.

Mehr zum Thema – Lettland: Frau wegen Überweisung von 43 Euro für russische Armee zu sechs Jahren Haft verurteilt

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.