Fall Sami A. sorgt weiterhin für Diskussion - Fünf rechtswidrige Abschiebungen seit Jahresbeginn

In der Affäre um den nach Auffassung der Justiz zu Unrecht nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. hat NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) das Vorgehen der Behörden verteidigt.
Wir haben einen enormen Zeitdruck gehabt, weil wir Sami A. als tickende Zeitbombe sehen", sagte Stamp am Donnerstag in Düsseldorf.
Er sei anders als das Oberverwaltungsgericht nicht der Auffassung, dass die Abschiebung rechtswidrig war. Nordrhein-Westfalens ranghöchste Richterin Ricarda Brandts machte zuvor der Politik hingegen schwere Vorwürfe. Die Behörden hätten der Justiz Informationen vorenthalten. So hätten die Richter die Abschiebung nicht rechtzeitig stoppen können. Erste Oppositionspolitiker forderten Stamps Rücktritt.
Rücktritt schloss der NRW-Integrationsminister aus
Stamp wies die Kritik zurück. Alle Stellen, "die rechtlich zwingend informiert werden mussten", seien informiert worden. "Wir haben ein kurzes Zeitfenster gehabt, um die Abschiebung nach geltendem Recht durchzuführen", sagte Stamp. Wäre dieses Zeitfenster nicht genutzt worden und hätte Sami A. dann in Deutschland Straftaten begangen, wäre er heute nicht mehr im Amt, sagte Stamp.
Wir haben Sami A. als ernsthafte Gefahr gesehen.
Einen Rücktritt schloss der Minister aus. Mit einer Ausnahme: Sollte Sami A. in Tunesien gefoltert werden, "würde ich nicht eine Minute länger in meinem Amt bleiben".
Der NRW-Integrationsminister räumte aber auch einen Fehler ein: Als das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Abschiebung am 13. Juli verbot, Sami A. aber bereits im Flugzeug nach Tunesien saß, habe er den Flug nicht mehr gestoppt. Er habe sich Sorgen um einen möglichen "außenpolitischen Schaden" gemacht, weil Sami A. als tunesischer Staatsbürger zu diesem Zeitpunkt bereits in tunesischem Hoheitsgebiet gewesen sei. "Mit dem Wissen von heute bedauere ich das."
Im Fall Sami A. soll es sich nicht um einen Einzelfall handeln. Wie es aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Margarete Bause hervorgeht, sollen die Behörden im laufenden Jahr bereits fünf Ausländer rechtswidrig abgeschoben haben.
In den meisten Fällen "umgehende Rückholung" oder Wiedereinreise bereits vollzogen
In allen Fällen seien "die erforderlichen Verwaltungsakte noch nicht vollziehbar" gewesen, zitiert die Deutschen Presse-Agentur aus dem Schreiben des Ministeriums. Die Zahlen beziehen sich auf den Stand vom 8. August. Seitdem gab es noch einen Abschiebeflug nach Afghanistan.
Die Häufung seit Jahresbeginn ist auffällig. So sind der Bundesregierung für die Jahre 2015 und 2016 keine später als rechtswidrig eingestuften Abschiebungen bekannt und für das Jahr 2017 zwei Fälle. Die Betroffenen wurden in ihre Herkunftsländer Nigeria, Afghanistan, Kosovo, Marokko, Simbabwe, die Volksrepublik China und Tunesien abgeschoben.
In fünf der sieben Fälle hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben "eine umgehende Rückholung" betrieben. In drei dieser Fälle reisten die Betroffenen auch bereits wieder nach Deutschland ein, in den anderen beiden noch nicht. "In zwei weiteren Fällen ist noch keine Entscheidung zur Rückholung getroffen worden", schreibt das Bundesinnenministerium. Bei einem von ihnen könnte es sich um den Islamisten Sami A. handeln, der nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts vom Donnerstag nun auch nach Deutschland zurückgeholt werden muss.
Trotz des Anstiegs stufen die Behörden nur einen geringen Teil der Abschiebungen als rechtswidrig ein. So wurden 2017 insgesamt 23.966 Menschen abgeschoben, von Januar bis Juni 2018 waren es 12.261, wie aus Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Linksfraktion hervorgeht. Für Abschiebungen sind in erster Linie die Bundesländer zuständig, obwohl Bundespolizisten die Flüge begleiten.
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(dpa/rt deutsch)
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