Deutschland

Razzia in vier Bundesländern: Polizei geht gegen mutmaßliche linksextreme Gewalttäter vor

Die Polizei durchsuchte in vier Bundesländern rund 20 Wohnungen im Umfeld des "Kollektivs Zwickau". Gegen zwölf Beschuldigte wird wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Weitere Vorwürfe sind Körperverletzung, Raub und schwerer Landfriedensbruch.
Razzia in vier Bundesländern: Polizei geht gegen mutmaßliche linksextreme Gewalttäter vorQuelle: Legion-media.ru © Lobeca

Mit einer Großrazzia ist die Polizei am Dienstagmorgen gegen die linksextreme Szene in Deutschland vorgegangen. Im Visier der Ermittler steht das marxistisch-leninistische "Kollektiv Zwickau". Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen zwölf Beschuldigte im Alter zwischen 18 und 37 Jahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Rund 20 Wohnungen wurden nach BILD-Informationen in Sachsen, Thüringen, Bremen und Hamburg durchsucht. An dem Einsatz waren mehrere Landeskriminalämter beteiligt. Den Beschuldigten werden unter anderem Angriffe auf politische Gegner vorgeworfen. Dabei sollen auch Schlagstöcke und Pfefferspray zum Einsatz gekommen sein. Zudem geht es um den Verdacht auf gefährliche Körperverletzung, Raub und schweren Landfriedensbruch.

Das "Kollektiv Zwickau" ist dem Verfassungsschutz als marxistisch-leninistische Gruppierung bekannt. In seinem Bericht für 2025 ordnet der sächsische Nachrichtendienst die Organisation dem gewaltorientierten dogmatischen Linksextremismus zu. Die Gruppe propagiert eine kommunistische Revolution und den Aufbau einer neuen Gesellschaftsordnung. Zu ihrem öffentlichen Auftreten gehören Hammer und Sichel sowie der rote Sowjetstern.

In sozialen Netzwerken bekundet das Kollektiv zudem Solidarität mit Maja, die in Ungarn wegen ihrer Beteiligung an gewaltsamen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde.

Bereits im Februar 2025 hatte es Durchsuchungen im Umfeld der Gruppierung gegeben. Die aktuellen Ermittlungen sollen nun die Strukturen und mutmaßlichen Straftaten des Netzwerks aufklären. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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