Deutschland verfehlt angepeilten Füllstand der Gasspeicher

Die zum 1. November 2026 erforderliche Gas-Einspeicherung wurde nicht erreicht. Die Versorgungsunternehmen in der Bundesrepublik verfehlten die gesetzliche Gasspeicher-Vorgabe zum Stichtag deutlich. Während die Bundesnetzagentur beschwichtigt, erhebt der Branchenverband INES Warnungen.

Medienberichten zufolge haben die deutschen Gasversorger die gesetzlichen Füllstandsvorgaben verfehlt. Nach den gesetzlichen Vorgaben hätten die deutschen Gasspeicher zum 1. November einen durchschnittlichen Füllstand von rund 70 Prozent erreichen sollen. Wie der Bayerische Rundfunk unter Berufung auf die europäische Informationsplattform AGSI berichtet, lag der Füllstand jedoch lediglich bei rund 61 Prozent.

Den Daten von AGSI zufolge betrug der Gasspeicher-Füllstand am Morgen des 1. November 2026 in der Bundesrepublik lediglich 61,17 Prozent. In zahlreichen anderen EU-Ländern sind die Gasspeicher derzeit weitaus besser gefüllt: im Nachbarland Frankreich etwa zu 86,82 Prozent, in Italien zu 91,05 Prozent und in Polen gar zu 99,14 Prozent. Schlechter als in Deutschland sieht es im EU-Vergleich lediglich in Lettland (49,78 Prozent) und in der Slowakei (53,62 Prozent) aus.

Die Füllstände der Gasspeicher sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Gemäß der Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) sollen die Speicheranlagen im Regelfall zu 80 Prozent gefüllt sein, die Anlagen in Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen zu 45 Prozent. Das ergibt durchschnittlich eine Füllstandsvorgabe von rund 70 Prozent. Diese Marke wurde nun erheblich verfehlt. Das Verfehlen des Speicherziels zieht allerdings keine unmittelbaren Sanktionen nach sich.

Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit, in der besonders viel Gas verbraucht wird, ist auch nicht sicher, ob die Vorgaben für den 1. Februar 2027 erreicht werden können: 30 Prozent im Regelfall, 40 Prozent für die in Bayern gelegenen Speicheranlagen Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg. Vorgaben, die sich auf der Seite der Bundesnetzagentur nachlesen lassen.

Diese Behörde beschwichtigt indes: Die Gasversorgung in der Bundesrepublik sei stabil, die Gefahr einer angespannten Situation gering. Die Tagesschau zitiert Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller mit den Worten: "Es ist für die sichere Gasversorgung nicht mehr zwingend, dass die Speicherziele erreicht werden." Schließlich verfüge Deutschland mittlerweile über die Möglichkeit von Gasimporten über Flüssiggas-Terminals.

Auch das Bundeswirtschaftsministerium erklärte gegenüber der ARD, die Gasversorgung in Deutschland sei auch bei den derzeitigen Speicherfüllständen für den Winter sichergestellt. Denn für die Versorgungssicherheit spielten der tatsächliche Grad an Ausspeicherung (also die Entnahme von gespeichertem Gas), die laufenden Gasimporte und zusätzliche Vorsorgemaßnahmen eine Rolle.

Anders sieht das die Initiative Energien Speichern e. V. (INES), ein Interessenverband von Betreibern von Untergrund-Erdgas- und Wasserstoffspeichern. Für INES ist der niedrige Speicherstand ein "ernstzunehmendes Warnsignal", das die "Verwundbarkeit der Gasversorgung" signalisiere.

In einer Pressemitteilung fordert der Verband eine Weiterentwicklung der Wintervorsorge und appelliert an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), entsprechende Gesetzgebungsverfahren anzustoßen. Nötig sei eine verbindlichere Absicherung der Speicherbefüllung, etwa durch eine Lieferantenverpflichtung zur Nutzung von Speichern.

Allerdings ist in Bezug auf die Speichervorgaben eher das Gegenteil der Fall: Die jetzigen Vorgaben zu den Füllständen sollen ab dem 31. März 2027 außer Kraft treten. Dann lässt sich auch nicht mehr monieren, wenn angepeilte Speicherziele zu bestimmten Stichtagen nicht erreicht werden.

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