Die Inhaftierung des Podcasters und ehemaligen Arztes Paul Brandenburg in Berlin sorgte für Schlagzeilen und Kritik am Vorgehen der Behörden. RT DE sprach mit dem Rechtsanwalt des Inhaftierten über die Einzelheiten des Verfahrens. Der Haftbefehl von Brandenburg stammt nach seiner Auskunft vom 7. Oktober 2026. Seitdem konnte der Aktivist mehrmals nach Berlin reisen. Es sei nicht so gewesen, dass er sich vor der Öffentlichkeit versteckt gehalten habe. Eine Festnahme sei also schon zuvor möglich gewesen.
Deshalb ist für Haintz der Zeitpunkt der Festnahme seines Mandanten durchaus fragwürdig. Brandenburg war am 28. Oktober auf dem Flughafen festgenommen worden, als er mit seinem zehnjährigen Kind nach Berlin zurückkehrte. Dass die Polizei gerade diesen Zeitpunkt für einen Zugriff wählte, könnte laut Haintz darauf hindeuten, dass die Behörden durchaus gewusst hätten, dass Brandenburgs Kind zugegen sein würde. Womöglich wollte man "diesen Schockmoment mitnehmen".
Da sei natürlich eine gewisse Spekulation dabei, aber es hätte durchaus andere Möglichkeiten gegeben, den Arzt und Autor festzunehmen. Gerade Festnahmen im Beisein von Kindern seien immer dramatisch. Und das Motiv, Brandenburg "eins auszuwischen", habe aufseiten der Behörden zumindest bestanden.
Es sei indes unwahrscheinlich, dass sein Mandant zum Wochenbeginn gleich aus der Haft entlassen werde. Mit einer weiteren Inhaftierung sei erst einmal zu rechnen. Haintz hat nach eigenen Angaben mehrere Anträge gestellt, auf die die Staatsanwaltschaft noch nicht reagiert habe. Am Montag gehe es weiter mit den Interventionen gegen die Inhaftierung.
Gegen den Haftbefehl spreche, dass sich Brandenburg regelmäßig – etwa zweimal im Monat – nach Berlin begebe. Auch sein zehnjähriges Kind sei ein Argument gegen Fluchtgefahr und eine weitere Inhaftierung.
Der nächste Haftprüfungstermin ist, so Haintz, erst in elf Tagen. Sollte Brandenburg nicht vorher rauszubekommen sein, sei zu befürchten, dass die Berliner Staatsanwaltschaft dann hinlänglich Zeit habe, weitere Anklagen gegen seinen Mandanten vorzubereiten. Dann käme zu einer möglichen Anklage im jetzigen Fall (bisher handelt es sich lediglich um ein Ermittlungsverfahren) noch mehr dazu, was das Verfahren in die Länge ziehen würde. Dann bestehe das Risiko, dass Brandenburg erst nach einer Hauptverhandlung aus der Haft entlassen werde.
Im Mittelpunkt des Verfahrens gegen Paul Brandenburg stehen Äußerungen, die er über den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, getätigt haben soll. Laut Ansicht von Rechtsanwalt Haintz ist die Abwägung zwischen zulässiger politischer Kritik und strafbarer Beleidigung im deutschen Recht kompliziert.
Allerdings gehe es hier um die Meinungsfreiheit. Auch drastische Äußerungen seien legitim, wenn sie nicht völlig aus der Luft gegriffen seien. Gäbe es sogenannte Anknüpfungstatsachen, wäre das Persönlichkeitsrecht nicht beeinträchtigt. Diesen Fall sieht Haintz hier gegeben, zumal es sich im Fall Wegner um Machtkritik handele, wo die Räume der Zulässigkeit noch einmal erweitert seien.
Haintz verweist darauf, dass das Treffen des Regierenden Bürgermeisters mit der damals schon von einer einschlägigen Vorstrafe belasteten Dragqueen Jurassica Parka unstrittig stattgefunden habe. Die Vorstrafe wegen Kinderpornografie sei Kai Wegner bekannt gewesen oder hätte ihm zumindest bekannt sein müssen. Kritik an seinem Auftritt mit Jurassica Parka müsse sich Wegner also als legitime Machtkritik gefallen lassen.
Zur Erinnerung: Grund der Inhaftierung ist laut Justizbehörden die wiederholte Beleidigung von Berlins geschäftsführendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Im Strafbefehl sind sechs solche Fälle aufgeführt, darunter auch die unterstellte Verleumdung im Sinne der sogenannten "Majestätsbeleidigung" (Paragraf 188 II Variante 2 StGB). So bezeichnete Brandenburg den Politiker nachweislich unter anderem als "Kinderporno-Bürgermeister".
In der Verfolgung Brandenburgs könnten laut Haintz persönliche Motive eine Rolle spielen. Der Rechtsanwalt betont, dass es in der Berliner Staatsanwaltschaft viele Personen gebe, die den Wunsch nach Vergeltung gegen Paul Brandenburg in sich tragen könnten. Schließlich habe sein Mandant das Vorgehen der Behörde schon früher kritisiert. Er versuche deshalb zu bewirken, dass eine andere Abteilung der Staatsanwaltschaft mit dem Fall Brandenburg betraut werde. Dafür brauche es keine konkreten Beweise für subjektive Interessen von Richtern oder Staatsanwälten, es genüge die Besorgnis. Viele der mit dem Verfahren Betrauten habe Brandenburg schon früher angegangen, sie seien also persönlich betroffen. Es sollte aber keine Ermittlungen durch einen Staatsanwalt geben, der noch eine persönliche Rechnung mit dem Verdächtigen offen haben könnte.
Wie aus einer X-Veröffentlichung des Rechtsanwalts hervorgeht, wollen AfD-Abgeordnete Brandenburg in seiner Haft besuchen. Zuvor forderte der Berliner AfD-Abgeordnete Roland Gläser die unverzügliche Freilassung des Publizisten. Die Inhaftierung von Dissidenten wegen der Beleidigung von Staatsorganen sei ein Merkmal autoritärer Staaten, kritisierte er auf X. Brandenburg mache von seinen Grundrechten Gebrauch, wenn er Regierungsvertreter auch mit drastischen Worten kritisiere. Ihn wegen Fluchtgefahr im Zusammenhang mit einer Beleidigungsklage in Haft zu nehmen, sei so offensichtlich unverhältnismäßig wie der sprichwörtliche Schuss mit Kanonen auf Spatzen, so Gläser.
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