
Früherer Abiturient verklagt Rheinland-Pfalz wegen Stundenausfalls

Es ist ein Prozess mit einem Streitfall, der zunächst kurios klingt: Ein ehemaliger Schüler klagt vor Gericht wegen zu häufigen Unterrichtsausfalls. Doch die Klage eines 20-Jährigen aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz hat – auch wenn sie letztlich scheiterte – einen ernsten Hintergrund: Letztendlich dreht sie sich um die Frage, ob der sich in Deutschland häufende Ausfall von Unterrichtsstunden die Zukunftschancen der jungen Generation beeinträchtigt.
Dabei geht es nicht nur um die offizielle Ausfallquote, die durchschnittlich bei einem bis zwei Prozent liegt. Kritiker weisen vielmehr darauf hin, dass die behördlichen Zahlen nur den ersatzlosen Ausfall wiedergeben. Aber der Vertretungsunterricht durch eine womöglich fachfremde Lehrkraft könne meist kein Ersatz für die Unterrichtsstunde eines erkrankten Fachlehrers sein. Der tatsächliche Unterrichtsausfall in Deutschland wird daher auch auf über fünf Prozent aller Schulstunden geschätzt.

Elija Walk, ein junger Student der Sozial- und Kommunikationswissenschaften aus dem pfälzischen Landau, wollte es beim Zetern über den Istzustand des deutschen Schulsystems nicht bewenden lassen. Wie die Deutsche Presse-Agentur am vergangenen Freitag berichtete, klagte der 20-Jährige auf eine Neubewertung seiner Abiturnote. Seine Begründung: Am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau, wo er die Oberstufe besucht und sein Abitur gemacht hatte, sei zu viel Unterricht ausgefallen.
Walk hatte sein Abitur zwar mit der Note 2,1 bestanden. Aber er beantragte dennoch eine Revision seiner Leistungen in den Fächern Deutsch, Biologie und Sport. Wie die Mutter des damaligen Schülers dokumentiert hatte, waren in drei Jahren insgesamt 405 Stunden ausgefallen. In einem Leistungskurs betraf innerhalb eines Halbjahrs der Ausfall fast jede zweite Unterrichtsstunde.
Er habe zwar versucht, die entstandenen Lücken im schulischen Wissen selbst zu schließen – mithilfe von Googeln, Videos auf YouTube und eigenständiger Lektüre. Dennoch hätten Lernumgebung und Rückmeldung aus dem Unterricht gefehlt. Auch gehe es nicht um ihn allein, sondern generell um die Chancengerechtigkeit der jungen Generation. Denn was passiere, wenn die Eltern die Lücken nicht auffangen könnten?
Ähnlich schildern es frühere Mitschüler des Klägers. Die Deutsche Presse-Agentur zitiert einen von ihnen mit den Worten: "Wenn Unterricht ausfällt, denkst du als Erstes: Super. Aber dann merkst du, es fehlt etwas, wenn im Abitur Dinge gefragt werden, die zuvor nur halbgar drangekommen waren."
Die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte sogar eine "unglückliche Häufung von Ausfall" eingeräumt. Allerdings werde in den Leistungskursen der gymnasialen Oberstufe ausgefallene Lehrer meist von fest angestellten Lehrkräften vertreten. Ein Nachteil bei der Abiturprüfung sei deshalb nicht zu belegen.
Ähnlich sah das auch das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße, das Walks Klage abwies. Der Vorsitzende Richter erklärte der Medienberichterstattung zufolge: "Die brennende Frage, ob der gewährte Schulunterricht ausreichend war, um einen Schüler fürs Abitur vorzubereiten, kann das Gericht aus rechtlichen Gründen nicht beantworten." Es habe sich schließlich nicht um einen Bewertungsfehler gehandelt. Die Frage müsse im politischen Diskurs entschieden werde.
Ein Justizsprecher fügte später noch hinzu, dass allein eine Wiederholung der Abiturprüfung, keine Neubewertung in Frage gekommen sei – ein nochmaliges Antreten zur Abiturprüfung habe der Kläger allerdings abgelehnt.
Der Rechtsstreit geht jetzt womöglich weiter: Walks Anwalt Martin Malcherek hatte im Vorfeld bereits angekündigt, im Falle einer Niederlage den juristischen Weg weiter beschreiten zu wollen. Malcherek hatte bei der Landtagswahl im Frühjahr für die Linke kandidiert.
Walk will bei dem Thema nicht lockerlassen: Er hat bereits eine Petition dazu an den Bürgerbeauftragten des rheinland-pfälzischen Landtages Martin Haller (SPD) geschrieben. Seine Vorschläge lauten: eine einheitliche Definition von Unterrichtsausfall samt automatisierter Erfassung, eine unabhängige Validierung, Einsichtsrechte für die Eltern betroffener Schüler und verbindliche Grenzwerte.
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