
Wehrdienst-Fragebogen: Wer nicht antwortet, soll 250 Euro Bußgeld zahlen

Seit Januar 2026 versendet das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) die Fragebögen zum neuen Wehrdienst. Im Mai bestätigte BMVg-Sprecher Mitko Müller im Rahmen einer Regierungspressekonferenz die zuvor bereits festgelegte Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen. Eine aktuelle Pressemitteilung des Pistorius-Ministeriums informiert über den "einstellungsstärksten Monat Oktober". Anfang des Monats habe die Bundeswehr "mit über 190.000 Soldatinnen und Soldaten erstmals den gesetzlich vorgegebenen Aufwuchskorridor (186.000–190.000) überschritten". Seit Monatsbeginn werden zudem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen säumige Adressaten der Fragebögen eingeleitet.

Einleitend informiert das BMVg, dass die Bundeswehr mit einem Personalstand von "rund 186.200 Soldatinnen und Soldaten" im September im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Zuwachs von 2,5 Prozent beziehungsweise rund 4.500 Personen verzeichnet habe.
Zur Rekrutierung über den Fragebogen zur Wehrerfassung teilt das Ministerium mit, dass bis Ende September dieses Jahres "insgesamt rund 492.800 Anschreiben" versendet wurden. Davon gingen rund 253.000 an männliche Personen und rund 239.800 an Frauen sowie ‒ so die wörtliche Formulierung in der Pressemitteilung ‒ an "Personen anderen Geschlechts". Innerhalb der vorgegebenen Frist einschließlich einer Nachfrist hätten rund 96 Prozent der angeschriebenen Männer geantwortet.
Zum Verfahren heißt es auf der Webseite der Bundeswehr, dass "alle deutschen jungen Männer und Frauen nach ihrem 18. Geburtstag" einen Brief mit einem QR-Code erhalten, der zu einem Onlinefragebogen führt. Zum bisherigen Ergebnis der Rekrutierung informiert das Ministerium:
"Von allen Interessierten haben bis Ende September rund 4.450 Personen ein Assessment durchlaufen. Nach erfolgreichem Assessment konnten insgesamt 1.530 Bewerberinnen und Bewerber für eine Verwendung in der Bundeswehr verteilt auf alle Laufbahnen eingeplant werden."
Die seit Oktober eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren betreffen Männer, die den Fragebogen auch innerhalb der im Erinnerungsschreiben genannten Frist nicht beantwortet haben. Dazu heißt es:
"Die Höhe des zu verhängenden Bußgeldes kann bis zu 250,00 Euro betragen. Auch nach der Verhängung eines Bußgeldes besteht die Pflicht wehrpflichtiger Männer zur Beantwortung des Fragebogens fort."
In dem Fragenkatalog müssen unter anderem Angaben zum "Fitnesslevel, Gewicht und beruflichen Werdegang" gemacht werden. Männer müssen den Bogen innerhalb von vier Wochen ausfüllen und zurücksenden. Für Frauen bleibt die Beantwortung freiwillig.
Bleibt die Beantwortung aus, folgt ein Erinnerungsschreiben mit einer meist zweiwöchigen Nachfrist. Im Mai erklärte Henning Otte gegenüber dem SPD-nahen Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass die vorgegebenen Abläufe für den neuen Wehrdienst "gesetzlich klar geregelt sind". Weiter sagte er:
"Wer in Deutschland Rechte und Pflichten wahrnimmt, sollte daher auch bereit sein, auf staatliche Schreiben zu reagieren. Nach ausführlicher Information und angemessenen Fristen dürfen Bußgelder nur das letzte Mittel sein."
Die schwarz-rote Koalition hält sich weiterhin die Einführung einer sogenannten Bedarfswehrpflicht offen. Diese könnte eingeführt werden, falls es der Bundeswehr mithilfe der Fragebögen nicht gelingt, genügend Freiwillige zu rekrutieren.
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