Heute erschien im Bundesgesetzblatt eine Änderung der Integrationskurstestverordnung, die am 1. November in Kraft tritt. Sie umfasst nur einen einzigen Punkt: Um den Test zu bestehen, muss der Prüfling mindestens beim Sprechen sowie in einem der beiden verbliebenen Bereiche die Stufe B1 und im dritten Fertigkeitsbereich die Stufe A2 erreichen.
Eingeführt wurde diese Änderung, um Betrugsversuche beim Deutsch-Zertifikat zu erschweren. Prüfungsteilnehmer hätten die schriftlichen Aufgaben samt Lösungen im Internet gekauft und damit den Prüfungsteil "Hören und Lesen" bestanden, was bisher genügt hatte, um durch den gesamten Test zu kommen.
Nach Angaben von Bild hatten im letzten Jahr 318.550 Zuwanderer den Text abgelegt, davon hätten 175.193 und damit 55 Prozent den Test (nach den bisherigen Anforderungen) bestanden; 32,2 Prozent erreichten nur A2 und 12,8 Prozent blieben unter A2. Allerdings: Nur 60 Prozent der Teilnehmer bleiben überhaupt bis zum Test im Kurs, 40 Prozent beenden ihn vorzeitig.
Wie häufig bei den Tests betrogen wurde, konnte der Sprecher des Innenministeriums auf der Bundespressekonferenz vom Montag nicht beantworten. Es ist jedoch klar, dass damit nur eine der Schwachstellen des Testverfahrens beseitigt wird.
Ende vergangenen Jahres waren gleich mehrere Betrugsmechanismen bekannt geworden, die nicht durch die aktuelle Veränderung behoben werden. So kursierten im Internet gefälschte Abschlusszertifikate über den Integrationskurs, die für etwa 1.500 Euro gehandelt wurden. 40 auf TikTok vertretene "Sprachschulen" warben damit, je 200 Kunden pro Woche beliefert zu haben – das wären mehr Abschlusszertifikate gewesen, als es überhaupt Abschlüsse gab.
Schwachpunkt des ganzen Verfahrens ist, dass die Abschlussprüfungen bei einem von insgesamt 1.609 verschiedenen Trägern der Integrationskurse abgelegt werden können. Ein Konstrukt, das vergleichsweise ungewöhnlich ist, wenn man es mit den Anforderungen an Sprachzertifikate außerhalb des Migrationskontext vergleicht. Aber selbst hier werden in Frankreich beispielsweise die Tests in staatlich zertifizierten Testzentren abgelegt und folgen den Regeln der TCF‑Sprachtests. In Bulgarien und der Slowakei werden die Sprachtests in Behörden durchgeführt; in Portugal, das nur das Sprachniveau A2 verlangt, sind es Universitäten und offizielle Prüfungszentren, die den Sprachtest abnehmen.
Die Zertifikate werden im weiteren Verlauf für die Beantragung von Aufenthaltstiteln und auch für Einbürgerungen vorgelegt.
Durch die großzügige Vergabe der Kurse auch an private Träger, uneinheitliche Prüfungstermine und bestenfalls Stichprobenkontrollen ist es vor allem die Struktur der Prüfungen selbst, die in Deutschland Betrug erleichtert. Auch, dass die Zertifikate anschließend bei den örtlichen Ausländerbehörden und nicht zentral geprüft werden, ist eine Schwachstelle. Die Forderung, Prüfungen nur noch an streng kontrollierten Testzentren zuzulassen, wurde aber auch bei dieser Änderung der Testverordnung nicht aufgegriffen.
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