Deutschland

Gegen Betrug: Dobrindt verschärft Deutsch-Tests für Zuwanderer

In letzter Zeit waren immer wieder Betrugsfälle bei Einbürgerungstests aufgefallen. Diesen Betrugsversuchen will das Bundesinnenministerium künftig einen Riegel vorschieben oder sie zumindest erschweren. Die Behörde verschärft dafür die Anforderungen für das Bestehen der Prüfung.
Gegen Betrug: Dobrindt verschärft Deutsch-Tests für Zuwanderer

Bild-Informationen zufolge plant das Bundesinnenministerium eine neue Verordnung, die das Bestehen des für die Einbürgerung obligatorischen Deutsch-Tests mittels Betrug erheblich erschwert. Ein entsprechender Entwurf liegt dem Springer-Medium vor.

Damit will die von dem CSU-Politiker geleitete Behörde verhindern, dass Prüflinge durch den illegalen Erwerb von Prüfungslösungen im Internet den Test ohne real vorhandene Deutschkenntnisse bestehen. Einen solchen Betrug hatte das Ministerium in letzter Zeit vermehrt festgestellt. 

Demnach plant das Ministerium, künftig einen Teil der Prüfung, der weniger leicht gefälscht werden kann, stärker zu gewichten. Bisher kann der Einbürgerungswillige das Nicht-Bestehen eines Prüfungsteils durch das Bestehen eines anderen Teils kompensieren. Das ist ab dem 1. November 2026 nicht mehr so einfach möglich. Dann soll die neue Verordnung in Kraft treten.

Konkret dreht es sich um den Prüfungsteil "Hören und Lesen." Geht es nach dem Verordnungsentwurf des Bundesinnenministeriums, ist es relativ unkompliziert, die schriftlichen Lösungen für diesen Bestandteil des Deutsch-Tests im Internet illegal herunterzuladen. Es handelt sich um 45 Aufgaben, bei denen die Prüflinge die richtigen Antworten markieren müssen.

In einem anderen Prüfungsbereich sollen die Prüflinge einen eigenen kleinen Text auf Deutsch anfertigen, etwa in Form einer Kurzmitteilung. Bei diesem Teil ist das Betrügen offenbar weitaus schwieriger. Bild zitiert aus dem Verordnungsentwurf, dass es häufig auftrete, "dass dieser Teil vollständig leer gelassen wird."

Das Problem: Trotz des Versagens des Prüflings im schriftlichen Teil, gilt die Prüfung als bestanden, wenn er im "Hören und Lesen"-Teil eine gute Note erhalten hat und auch beim Sprechen das Niveau B1 erreicht.

Das soll nun künftig nicht mehr möglich sein. Die Bewertung "unzureichend" in einem Prüfungsteil wird dann dazu führen, dass die gesamte Prüfung als nicht bestanden gewertet wird. Denn auch schriftliche Deutschkenntnisse seien wesentlich für eine gelingende Integration der Zuwanderer, so das Bundesinnenministerium.

Für eine weitere Betrugsmasche bietet die Verordnung aber keine Abhilfe – zumindest demzufolge, was man aus der Bild-Meldung erfährt. So meldete etwa der Bayerische Rundfunk im Februar dieses Jahres das Auffliegen einer mutmaßlichen Betrugsbande.

Die Tatverdächtigen sollen anstelle der eigentlichen Prüflinge die obligatorischen Deutsch- und Einbürgerungstests angetreten haben. Die mutmaßlichen Betrüger wären den Angaben der Ermittler zufolge mit gefälschten Dokumenten unter fremden Namen bei Prüfungen erschienen.

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