Die 15-Jährige war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Bis heute ist ungeklärt, ob es ein Suizid war oder ein Unglück. Von den privaten Inhalten der Facebook-Seite erhoffen sich die Eltern neue Hinweise. Auch mit Passwort können sie sich aber nicht anmelden, denn Facebook hat das Profil im sogenannten Gedenkzustand eingefroren.
Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht ihnen unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis den Zugang verwehrt. Die BGH-Richter haben in der Verhandlung am 21. Juni bereits durchblicken lassen, dass sie diese Argumentation nicht für überzeugend halten. (Az. III ZR 183/17) (dpa)
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