Schuldnerberatung soll bald Geld kosten

In diesem Herbst tritt das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz in Kraft. Das Gesetz mit dem sperrigen Titel stellt die Schuldnerberatung in der BRD auf eine neue Grundlage. Eine wesentliche Änderung, die viele Ratsuchende künftig betreffen könnte: Beratungsstellen dürfen künftig eine Gebühr erheben.

Ende September hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ein neues Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz) verabschiedet. Am selben Tag stimmte auch der Bundesrat der Neuregelung der Schuldnerberatung zu, sodass das Gesetz noch in diesem Herbst in Kraft tritt.

Durch das neue Gesetz leistete die deutsche Gesetzgebung den Vorgaben der EU-Verbraucherrichtlinie Folge. Demnach sind die Bundesländer dazu verpflichtet, ihren Bürgern flächendeckend unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung zu stellen.

Doch die Gesetzesänderung hat auch eine noch wenig bekannte Folge für die schätzungsweise sechs Millionen überschuldeten Menschen in Deutschland: Sie alle gelten als potenzielle Klienten der rund 1.400 Schuldnerberatungsstellen im Land.

Der Evangelische Pressedienst und das Redaktionsnetzwerk Deutschland weisen in ihrer Berichterstattung über das Schuldnerberatungsdienstegesetz darauf hin, dass diese ohnehin meist in prekären Verhältnissen lebende Personengruppe bald womöglich eine Gebühr für die Beratung wird entrichten müssen.

Grundsätzlich soll zwar die Indienstnahme einer Schuldnerberatung weiterhin kostenlos bleiben. Doch dem neuen Gesetz zufolge dürfen die Beratungsstelle ein begrenztes Entgelt zur Deckung der Betriebskosten erheben. Bisher waren nur kommerzielle Angebote bei der Schuldnerberatung kostenpflichtig, etwa bei Rechtsanwaltskanzleien.

Die meisten der Schuldnerberatungsstellen befinden sich in gemeinnütziger Trägerschaft. Sie werden von kirchlichen Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas und der Diakonie oder auch von weltanschaulich ungebundenen Trägern unterhalten. Auch die direkte Betreibung durch die Kommunen kommt vor. Die Finanzierung erfolgt durch Fördergelder von Ländern und Kommunen oder aus den eigenen Mitteln der gemeinnützigen Träger.

Angesichts dieser Finanzierungslage und der Verpflichtung zu einem flächendeckenden Angebot ist wahrscheinlich, dass viele Kommunen einen Teil der entstehenden Kosten auf die Ratsuchenden umlegen werden. Zumal sich durch die neue Gesetzgebung der Kreis der Beratungsberechtigten erweitert.

Die Betroffenen müssen zwar vorab über die auf sie zukommenden Kosten informiert werden. Dennoch trifft es Menschen, die sich ohnehin in einer finanziellen Notlage befinden und durch eine zusätzliche Gebühr abgeschreckt werden könnten.

Der Evangelische Pressedienst zitiert diesbezüglich den Präsidenten der Diakonie Rüdiger Schuch. Er nennt die Gesetzesänderung unverantwortlich: "Das führt dazu, dass Menschen, die in finanzieller Bedrängnis sind, noch zusätzlich belastet werden oder das Angebot sozialer, qualitativ hochwertiger Beratung gar nicht mehr nutzen können."

Auch Mara Dehmer, die Referentin für kommunale Sozialpolitik beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, befürchtet negative Auswirkungen: "Das Gesetz könnte dazu führen, dass sich die Kommunen aus der Verantwortung ziehen und die Kosten auf die Verschuldeten abgewälzt werden", erklärte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Wenn überschuldete Menschen für die Beratung Geld zahlen müssten, bestehe die Gefahr, dass sie die Beratung aufschöben oder ganz auf sie verzichteten. Dabei sei gerade bei Schulden frühes Handeln von Bedeutung.

Joachim Rock, dem Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, erscheint die Gesetzesänderung sogar menschenverachtend: "Die Menschen, die finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, nun für Beratung zur Entschuldung bezahlen zu lassen, ist zynisch", meint der Verbandsfunktionär. Nach Möglichkeit wollen große Wohlfahrtsverbände deshalb ihr Beratungsangebot für Bedürftige weiterhin kostenlos halten.

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