Klingbeil will Konten schneller sperren und Zugriff auf Bürgerdaten ausweiten

Bei einem sogenannten Geldwäscheverdacht sollen Behörden künftig schneller eingreifen können. Selbst Bankschließfächer könnten vorübergehend gesperrt werden. Finanzminister Lars Klingbeil plant außerdem neue Register und eine Obergrenze für Bargeldzahlungen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Behörden deutlich mehr Befugnisse bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einräumen soll. Verdächtige Geldbewegungen sollen schneller gestoppt, Konten vorübergehend gesperrt und Informationen über Eigentumsverhältnisse leichter abgerufen werden können.
Besonders weitreichend sind die geplanten Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Sie soll bei einem Geldwäscheverdacht sogenannte Sofortmaßnahmen für bis zu zehn Werktage anordnen können.

Auch Konten und Finanzgeschäfte könnten davon betroffen sein. Für den Zugriff auf Bankschließfächer sieht der Entwurf eine Sperrmöglichkeit von bis zu fünf Werktagen vor. Schon jetzt müssen Banken verdächtige Überweisungen melden und gegebenenfalls zunächst zurückhalten. Die neuen Vorschriften sollen diese Eingriffsmöglichkeiten erweitern.

Hinzu kommt ein umfassenderer Zugriff auf Vermögensdaten. Ab Juli 2029 soll eine zentrale Zugangsstelle für Immobilieninformationen eingerichtet werden. Behörden könnten darüber elektronisch abrufen, wem Grundstücke gehören, wer hinter beteiligten Unternehmen steht und welche Kaufpreise bezahlt wurden. Die europäischen Kontenregister sollen außerdem stärker miteinander vernetzt werden. Künftig sollen auch Kryptowertekonten und Konten mit virtueller IBAN erfasst werden.

Auch in Sachen Bargeld sieht die Reform weitere Einschränkungen vor. Bei gewerblichen Geschäften sollen künftig EU-weit höchstens 10.000 Euro bar bezahlt werden dürfen. Privatgeschäfte zwischen natürlichen Personen außerhalb einer beruflichen Tätigkeit bleiben von dieser Obergrenze ausgenommen. Für den Kauf von Immobilien gilt in Deutschland allerdings bereits seit April 2023 ein grundsätzliches Barzahlungsverbot. Verstöße gegen die neuen Vorschriften sollen mit Bußgeldern geahndet werden können.

Für Firmen dürfte die Geldwäscher-Jagd vor allem mehr Kontrollen und Bürokratie bedeuten. Eine neue zentrale Koordinierungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) soll die Geldwäscheaufsicht vereinheitlichen. Behörden sollen die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen und Stiftungen genauer überprüfen können. Nach einem Bericht von Reuters sieht der Entwurf dafür 32 zusätzliche Stellen bei der Bafin vor. Für den Bundeshaushalt werden bis 2030 zusätzliche Kosten von rund 157 Millionen Euro erwartet. 

Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets aus dem Jahr 2024. Das bisherige deutsche Geldwäschegesetz soll zum 10. Juli 2027 durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ersetzt werden. Nach Angaben des Bundeskriminalamts verursachte Geldwäsche im vergangenen Jahr einen erfassten Schaden von rund 1,5 Milliarden Euro. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und soll noch vor Jahresende vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Auslandsüberweisungen und "Risikoländer" im Visier

Schon heute bedeutet die Umsetzung der EU-Richtlinie zur sogenannten Geldwäschebekämpfung eine pauschalierte Kontrolle der Bankkonten aller russischen und weißrussischen Staatsbürger oder Doppelstaatler, aber auch jener Deutschen, die eine Auslandsüberweisung tätigen. Dass die Banken dabei mit Verweis auf Geldwäschekontrolle tief in die Taschen der Bürger greifen, zeigt das Beispiel der in Russland lebenden Rentner: Ihnen werden nun ab Juni 200 Euro von ihren Renten "als Gebühr" abgezogen – und das ohne Vorwarnung, wie der in Moskau lebende Journalist Ulrich Heyden berichtet.

Russland gilt nach EU-Richtlinien als ein "Hochrisikoland". Nach den zuletzt veröffentlichten Zahlen der deutschen Rentenversicherung leben in Russland 1.000 deutsche Rentner. Das Brisante dabei: All das findet stillschweigend statt. Auf der Webseite der deutschen Rentenversicherung findet man keine Informationen zu der Rentenkürzung. Deutsche Medien schweigen zu dem Thema.

Wie Ulrich Heyden von der Raiffeisenbank International in Wien erfuhr, werden jene 200 Euro "im Auftrag einer anderen Bank" von der Rente abgezogen. Die "andere Bank" sei offenbar die Bundesbank. Denn sie sei die erste Bank, die Rentenzahlungen aus Deutschland Richtung Moskau veranlasst. Damit diskriminiere der deutsche Staat eigene Bürger, die ihr Leben lang in die Rentensysteme eingezahlt haben, macht Heyden deutlich. 

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