Es ist ziemlich genau ein Jahr her, da lieferten sich Polizei und Bundeswehr im bayerischen Städtchen Erding einen Schusswechsel. Damals führte die Bundeswehr am Nachmittag des 25. Oktober 2025 eine Übung durch, aber die Information darüber drang wohl weder bis zur Polizeistation Erding noch bis zu den Anwohnern durch. Eine Passantin alarmierte die Polizei; diese rückte an, woraufhin sie die Soldaten in dem Glauben, das sei Teil der Übung, mit Platzpatronen beschoss. Die Polizei schoss zurück – allerdings mit scharfer Munition.
Weil ein Soldat bei diesem Schusswechsel leicht verletzt wurde, ermittelte danach das Bayerische Landeskriminalamt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Landshut zusammen mit dem LKA mitgeteilt, dass die Vorermittlungen eingestellt wurden.
"Nach Eintreffen der Polizeibeamten an der Straßenmeisterei stellte sich sowohl für die beteiligten Soldaten als auch für die Polizeibeamten die Situation vor Ort unübersichtlich dar. Dabei gingen die Polizeibeamten von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff aus, die Bundeswehrsoldaten von einem nicht angekündigten Übungsszenario unter Beteiligung externer Kräfte, hier in Form der Polizei", so die Presseerklärung.
Die Einsatzleitung der Polizeiinspektion Erding habe versucht zu klären, ob es sich dabei um eine Übung handele. Die Soldaten seien aufgefordert worden, sich auf den Boden zu legen, was sie aber erst nach einem Warnschuss taten. Ein Soldat, der aus dem Gebäude der Straßenmeisterei kam, bei dem sich die Szene abspielte, hatte das nicht mitbekommen und hielt es für einen Teil der Übung und feuerte. "Nicht wissend, dass es sich um Platzpatronen handelte, gingen die Polizeibeamten von einem realen Angriff auf sich aus und schossen mit scharfer Munition zurück. Dabei verletzte einer der Polizeibeamten diesen Soldaten mittels eines Streifschusses im Gesicht."
Nach der Vernehmung von 48 Zeugen, der Erstellung von Luftbildern, Übersichtsskizzen und 3D-Modellen des Tatorts, einer Überprüfung der Kommunikation von Bundeswehr und Polizei, Untersuchungen der Waffenexperten des LKA und einem medizinischen Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München kam die Staatsanwaltschaft zu folgendem Ergebnis:
"Im Ergebnis ist weder aufseiten der Bundeswehr den an der Planung, Vorbereitung oder Übung beteiligten Personen noch den an dem Polizeieinsatz mittelbar oder unmittelbar beteiligten Beamten, insbesondere denjenigen, die Schüsse mit scharfer Munition abgaben, ein strafbares Verhalten vorzuwerfen. Nachdem die vor Ort handelnden Polizeibeamten davon ausgingen, sich in einer Notwehrlage zu befinden, und dieser Irrtum über die tatsächlichen Umstände in der konkreten Situation für sie unvermeidbar war, ist ihnen kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen. Aus demselben Grund wurde auch der Strafanzeige zweier am Einsatz beteiligter Soldaten gegen die am Einsatz beteiligten Polizeibeamten keine Folge gegeben."
Einer dieser beiden Soldaten ist der Mann, der damals verletzt wurde. Im Oktober 2025 hieß es, er sei nur kurz im Krankenhaus ambulant behandelt worden. Seine Anwälte haben nun allerdings heftig gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft protestiert. Drei Beamte hätten geschossen, und bis heute wisse man nicht, welcher von ihnen den Soldaten verletzt habe. Das Opfer sei dauerhaft entstellt: "Mein Mandant wird jeden Morgen beim Blick in den Spiegel daran erinnert, dass ihm beim Einsatz für sein Land ein Polizist ins Gesicht geschossen hat. Und die Staatsanwaltschaft erklärt uns allen Ernstes, es gebe nicht einmal genügend Anhaltspunkte, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten."
Die Anwälte kündigten an, gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Beschwerde einzulegen. Es ist also trotz der Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht ausgeschlossen, dass das Drama noch eine Fortsetzung erfährt.
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