Die Europäische Kommission untersagt den Mitgliedstaaten die Einführung eigener Regeln für den Umgang mit Social Media, insbesondere Altersgrenzen und Zugangsbeschränkungen für Minderjährige. Nationale Gesetzesentwürfe, die sich mit dem geplanten EU-weiten "Kids Act" überschneiden, werden für zwölf Monate auf Eis gelegt. Damit greift Brüssel erneut in einen Bereich ein, der bisher weitgehend Sache der Mitgliedstaaten war, und höhlt deren Souveränität weiter aus.
Konkret betroffen ist zunächst Österreich. Wien hatte im Juli einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der Video-Sharing-Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat erst ab 14 Jahren erlauben sollte. Die Kommission nutzte das Notifizierungsverfahren (TRIS) und verfügte eine Stillhaltefrist bis Ende Juli 2027. Ähnliche Vorhaben in weiteren Ländern – darunter Deutschland, Belgien und Portugal – sind ebenfalls ausgebremst. Sprecher der Kommission Thomas Regnier begründete den Schritt mit der Gefahr einer "Fragmentierung des Binnenmarkts". Unterschiedliche Altersgrenzen würden Plattformen überfordern und letztlich keinen wirksamen Schutz ergeben. Stattdessen solle man sich auf die Verhandlungen zum EU‑Kids-Act konzentrieren, den die Kommission im September vorgelegt hatte: Zugang erst ab 13, eingeschränkte Konten bis 15.
Aus Österreich kommt scharfe Ablehnung. Staatssekretär Alexander Pröll nannte es "inakzeptabel", dass Brüssel nationale Gesetze blockiere, ohne selbst eine fertige europäische Lösung vorzulegen. Vizekanzler Andreas Babler äußerte kein Verständnis für die Verzögerung. Die Kommission hatte zuvor selbst betont, dass schnelle Lösungen nötig seien – nun zwingt sie die Staaten zum Warten, während der Kids Act frühestens 2028 wirksam werden dürfte.
Ausnahmen gelten für Länder, die ihre Entwürfe deutlich vor dem EU-Vorschlag notifiziert hatten, etwa Frankreich, Italien und Griechenland. Sie dürfen vorerst weitergehen. Für alle anderen signalisiert der Schritt klar: Eigene Regeln sind unerwünscht.
Medienregulierung und der Jugendschutz im digitalen Raum lagen traditionell bei den Mitgliedstaaten. Mit dem Binnenmarkt-Argument und dem Notifizierungszwang verschiebt die Kommission die Kompetenz weiter nach Brüssel. Die Verschiebung begann bereits im Jahr 2022 mit dem Verbot von RT in der EU. Medienaufsicht ist keine Aufgabe der EU-Kommission, sie hat sich dazu selbst ermächtigt. Und was einmal geht, geht danach immer wieder.
Der Kids Act soll einheitliche Regeln schaffen und nationale Abweichungen überlagern. Kritiker sehen darin ein weiteres Beispiel, wie die EU unter dem Vorwand der Harmonisierung Gestaltungsspielräume der Staaten einschränkt – selbst dort, wo unterschiedliche nationale Ansätze wie beispielsweise bei der Festlegung von Altersgrenzen und Verifikationsverfahren bisher möglich waren. Die Mitgliedstaaten verlieren an Steuerungsmöglichkeiten, während die Verhandlungen in Brüssel sich hinziehen. Die EU-Kommission, die sich gern mit vollmundigen Bekenntnissen zur Demokratie ziert, betreibt die systematische Aushöhlung der Demokratie und damit der Souveränität der Nationalstaaten.
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