Brüssel verlängert Sanktionen gegen Jacques Baud bis Oktober 2027

Der Schweizer Sicherheitsexperte und Autor Jacques Baud wird seitens der EU mindestens bis Oktober 2027 weiter auf einer Sanktionsliste geführt. Laut Medieninformation hat Brüssel die Gründe für die Fortführung der Maßnahme jedoch neu formuliert.

Anfang Oktober hat der Rat der EU mit Sitz in Brüssel laufende Sanktionen im Zusammenhang mit willkürlich unterstellten "destabilisierenden Aktivitäten" Russlands vorerst bis zum 9. Oktober 2027 verlängert. Laut Information des Schweizer Onlineportals L’Impertinent befindet sich in der jüngsten Listung von 80 betroffenen Personen und 20 Organisationen erneut auch der ehemalige Schweizer Nachrichtendienstmitarbeiter und Sicherheitsexperte Jacques Baud. Ein stichhaltiger Grund wird in der EU-Erklärung dabei schlicht weggelassen.

Im Dezember 2025 des Vorjahres beschuldigte der EU-Rat den Schweizer, vermeintlich "Maßnahmen der russischen Regierung" aktiv zu unterstützen, die demnach "die Stabilität oder Sicherheit eines Drittstaates [der Ukraine] gefährden oder bedrohen", so der Vorwurf und die Begründung für die Sanktionierung (RT DE berichtete).

In der neuen Version wird Baud laut dem L’Impertinent-Artikel aktuell vorgeworfen, vermeintlich "Maßnahmen zu unterstützen, die die Demokratie untergraben und die Stabilität oder Sicherheit eines Drittstaates bedrohen."

Das Auffällige in der Formulierung sei dabei in der aktuellen Version, dass die Ukraine explizit nicht mehr als das "bedrohte Land" genannt wird. Der Artikel erklärt weiter dazu:

"Dieses Drittland wird nicht mehr näher bezeichnet. An dessen Stelle tritt ein Angriff auf 'die Demokratie', den der Text jedoch nicht näher präzisiert."

Das Online-Portal berichtete bereits im Februar 2026 über lebenseinschränkende Auswirkungen für Baud durch die EU-Sanktionierung. So hat die Schweizer Bank UBS die Konten des ehemaligen Obersts gesperrt, obwohl die Schweiz die gegen ihn verhängten EU-Sanktionen ihrerseits nicht übernommen hat. 

Baud kann damit nun keine Zahlungen außerhalb des EU-Raums mehr ausführen. Abonnements bei der New York Times und beim Wall Street Journal habe der Schweizer laut Eigeninformation kündigen müssen, obwohl sie bereits bezahlt waren. Darüber hinaus sei auch eine fällige Rentenzahlung nicht auf seinem Konto eingegangen.

Die nun nachweisliche "Ungenauigkeit" im aktuellen Text des EU-Rats könnte laut Einschätzung des Portals "sich jedoch auch gegen den Rat wenden", wobei der Artikel die Frage stellt:

"Wie soll man sich dagegen verteidigen, ein Land bedroht zu haben, das nicht namentlich genannt wird? Hinzu kommt eine redaktionelle Änderung: Der alte Text lautete 'gefährden ODER bedrohen', der neue lautet 'gefährden UND bedrohen'. Wörtlich genommen muss der Rat nun beides nachweisen."

In einem Interview für die Berliner Zeitung erklärte Baud zu seinen persönlichen Erfahrungen, dass "wer heute eine abweichende Sicht auf den Ukraine-Krieg oder den Nahostkonflikt äußere, mit politischen Konsequenzen rechnen müsse", so der Schweizer im Februar 2026 darlegend.

Am 15. Oktober veröffentlichte der deutsche Journalist Hüseyin Dogru auf Twitter das EU-Schreiben, das seine Anwälte bezüglich seines Antrags auf Aufhebung der gegen ihn verhängten Sanktionen erhalten hatten.

Auch Dogru musste erfahren, das seine belastende Sanktionierung bis Oktober des kommenden Jahres gültig bleibt. Dies kommentierte er wie folgt:

"Die angeführten Gründe sollten allen als Warnung dienen, in welche Richtung sich der europäische Autoritarismus entwickelt."

Die lapidare Erklärung der EU-Juristen an die Dogru-Anwälte lautete demnach, dass eine "Unschuldsvermutung" auf den Journalisten keine Anwendung finde, da die Sanktionen laut Brüsseler Wahrnehmung "'vorübergehend' sind und 'keinen strafrechtlichen Charakter haben.'"

Der L’Impertinent-Artikel verweist abschließend auf die Realität, dass Jacques Baud "seit Dezember 2025, dem Beginn des Inkrafttretens der persönlichen Sanktionen, offiziell Belgien nicht verlassen darf."

Zudem habe er weiterhin weder freien Zugriff auf seine Rente noch auf seine Schweizer Konten.

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